Studierendenparlament

Was ist das StuPa?

Das Studierendenparlament (StuPa) besteht aus 24 Studierenden. In unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl werden sie von allen Studierenden der Ostfalia bei den jährlich stattfindenen Hochschulwahlen (in der Regel im November) als deren Vertretung gewählt. Das StuPa entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der studentischen Selbstverwaltung und fungiert in seinem Wirkungskreis als Legislative. So kann es beispielsweise die Satzung der Studierendenschaft ändern.

Geschichte

Studierendenparlamente in dem beschriebenen Sinne gibt es an den meisten deutschen Hochschulen erst seit den 1960er Jahren. Zuvor gab es häufig nur den AStA als alleiniges Vertretungsorgan, der somit die Funktionen von Legislative und Exekutive auf sich vereinigte. Lediglich an einigen größeren Universitäten wurden bereits seit den späten 1940er Jahren getrennte legislative Organe gewählt, die anfangs noch unterschiedliche Bezeichnungen trugen, z. B. Konvent (FU Berlin, Universität München), „Studentenversammlung“ (Universität Hamburg) oder auch „Studentenrat“ (Universität Göttingen). Allerdings wurden alle diese Gremien damals noch nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt, während sich das heute übliche Listenwahlrecht erst seit den 1960er Jahren erhöhte Verwendung fand.

Wahlperioden und Wahlsysteme

Die Mitglieder:innen des Studierendenparlamentes werden in der Regel von allen eingeschriebenen Studierenden der jeweiligen Hochschule gewählt. Die Amtsperiode des Parlamentes dauert zumeist ein Jahr. Das Studierendenparlament wird nach dem Prinzip der Listen- oder Verhältniswahl gewählt, bei dem verschiedene Vereinigungen („Listen“), um die Gunst der Studierenden werben und die Parlamentssitze im Verhältnis der auf die jeweiligen Listen abgegebenen Wähler:innen-stimmen verteilt werden.

Aufgaben

Eine wichtige Aufgabe des StuPas ist die Kontrolle der Geldmittel: Es beschließt in jedem Jahr einen Haushalt, in dem die Ausgaben und Einnahmen der Studierendenschaft verzeichnet sind. Außerdem wählt das Studierendenparlament den Allgemeinen Studierenden-Ausschuss (AStA).

Größe

Die Größe der Vertretung ist in den Satzungen bzw. in den Hochschulgesetzen geregelt.

StuPa-Protokolle

Protokolle

Protokolle

Alle Protokolle des Studierenden-Parlamentes sind hier hochschulöffentlich zu finden.