Geschichte
Studierendenparlamente in dem beschriebenen Sinne gibt es an den meisten deutschen Hochschulen erst seit den 1960er Jahren. Zuvor gab es häufig nur den AStA als alleiniges Vertretungsorgan, der somit die Funktionen von Legislative und Exekutive auf sich vereinigte. Lediglich an einigen größeren Universitäten wurden bereits seit den späten 1940er Jahren getrennte legislative Organe gewählt, die anfangs noch unterschiedliche Bezeichnungen trugen, z. B. Konvent (FU Berlin, Universität München), „Studentenversammlung“ (Universität Hamburg) oder auch „Studentenrat“ (Universität Göttingen). Allerdings wurden alle diese Gremien damals noch nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt, während sich das heute übliche Listenwahlrecht erst seit den 1960er Jahren erhöhte Verwendung fand.