Was ist der Senat?
Der Senat besteht aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern: sieben Professor:innen, zwei Angehörige der Mitarbeitergruppe (wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, Lektor:innen), zwei Mitarbeiter:innen aus Technik und Verwaltung und zwei Studierenden. Darüber hinaus gibt es auch noch Mitglieder mit beratender Stimme: Mitglieder des Präsidiums, Dekan:innen, Gleichstellungsbeauftragte, ein Mitglied des Personalrates und ein Mitglied des AStA.
Die zwei studentischen Vertreter:innen wählt ihr bei den Hochschulwahlen.
Der Senat als wichtiges Gremium in der Selbstverwaltung wirkt an der Wahl der Mitglieder des Rektorats mit und ist zuständig für die Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Rektorats. Zusätzlich ist er verantwortlich für den Erlass und die Änderung der Grundordnung und weiteren Ordnungen der Hochschule.
Aufgaben des Senats
- Überwachung der Arbeit des Präsidiums, Recht auf umfassende Information durch das Präsidium
- Beschluss der Bestellung oder Entlassung von Mitgliedern des Präsidiums
- Stellungnahme zu Grundsatzangelegenheiten, z. B. Errichtung, Änderung, Schließung von Fakultäten sowie Einführung, wesentliche Änderung und Schließung von Studiengängen
- Mitwirkung bei Berufungen
- Wahl der hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten auf Vorschlag der Kommission für Gleichstellung
- Beschluss der Entwicklungsplanung und des Gleichstellungsplans im Einvernehmen mit dem Präsidium
- Ist vor Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan zu hören
- Ist über den Abschluss einer Zielvereinbarung zu informieren