Unter bestimmten Bedingungen kann das
- landesweite Semesterticket und/oder
- VRB-Semesterticket
mit Antrag auf Rückerstattung inkl. Nachweisen erstattet werden.
Gründe können wie folgt lauten:
- bereits genehmigtes Urlaubssemester (Bescheinigung der Ostfalia beifügen)
- Doppelimmatrikulation (Bescheinigung beifügen)
- Schwerbehinderung mit Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr (Schwerbehindertenausweis beifügen)
- im Studium vorgeschriebene/s Praxisphase/Praxissemester (Pflicht-Praxiszeit) (Bescheinigung der Ostfalia beifügen)
- im Studium vorgeschriebener Auslandsaufenthalt (Bescheinigung der Ostfalia beifügen)
- freiwilliger Aufenthalt über mehr als 120 zusammenhängende Tage während des Semesters (ab 01.03. bzw. 01.09.) außerhalb des Geltungsbereichs (jeweiliges Streckennetz) des Semestertickets bzw. der VRB-Semesterkarte, z.B. für ein freiwilliges Praktikum (Praktikumsvertrag beifügen), einen freiwilligen Auslandsaufenthalt (Bescheinigung zum Aufenthalt beifügen) oder zur Erstellung der Abschlussarbeit (Bestätigung der Ostfalia)
Den Antrag gilt es unter Einhaltung von Fristen (Sommersemester: bis 30.04, Wintersemester: bis 31.10); die Nachweise inkl. des Fotos der selbstvalidierten Ostfalia Karte bzw. die Ostfalia Karte sind bis spätestens 1 Monat nach der Einreichungsfrist des Antrages bei der AStA-Geschäftsstelle abzugeben.
Bei Fragen zur Erstattung des Semestertickets steht euch die AStA-Geschäftsstelle unter
asta-geschaeftsstelle@ostfalia.de zur Verfügung.
Benötigte Dokumente