Beantragung Rückerstattung der Beiträge für die Semestertickets
Semesterticket Niedersachsen/Bremen und VRB-Semesterkarte

Unter bestimmten Bedingungen kann das

  • landesweite Semesterticket und/oder
  • VRB-Semesterticket

mit Antrag auf Rückerstattung inkl. Nachweisen erstattet werden.

Gründe können wie folgt lauten:

  • bereits genehmigtes Urlaubssemester (Bescheinigung der Ostfalia beifügen)
  • Doppelimmatrikulation (Bescheinigung beifügen)
  • Schwerbehinderung mit Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr (Schwerbehindertenausweis beifügen)
  • im Studium vorgeschriebene/s Praxisphase/Praxissemester (Pflicht-Praxiszeit) (Bescheinigung der Ostfalia beifügen)
  • im Studium vorgeschriebener Auslandsaufenthalt (Bescheinigung der Ostfalia beifügen)
  • freiwilliger Aufenthalt über mehr als 120 zusammenhängende Tage während des Semesters (ab 01.03. bzw. 01.09.) außerhalb des Geltungsbereichs (jeweiliges Streckennetz) des Semestertickets bzw. der VRB-Semesterkarte, z.B. für ein freiwilliges Praktikum (Praktikumsvertrag beifügen), einen freiwilligen Auslandsaufenthalt (Bescheinigung zum Aufenthalt beifügen) oder zur Erstellung der Abschlussarbeit (Bestätigung der Ostfalia)

Den Antrag gilt es unter Einhaltung von Fristen (Sommersemester: bis 30.04, Wintersemester: bis 31.10); die Nachweise inkl. des Fotos der selbstvalidierten Ostfalia Karte bzw. die Ostfalia Karte sind bis spätestens 1 Monat nach der Einreichungsfrist des Antrages bei der AStA-Geschäftsstelle abzugeben.

Bei Fragen zur Erstattung des Semestertickets steht euch die AStA-Geschäftsstelle unter
asta-geschaeftsstelle@ostfalia.de zur Verfügung.

Benötigte Dokumente