Beantragung Rückerstattung des Beitrages für das Deutschlandsemester-Ticket

Unter bestimmten Bedingungen kann das

  • Deutschlandsemester-Ticket

mit Antrag auf Rückerstattung inkl. Nachweisen erstattet werden.

Gründe können wie folgt lauten:

  • bereits genehmigtes Urlaubssemester (Bescheinigung der Ostfalia über genehmigtes Urlaubssemester beifügen)
  • Doppelimmatrikulation (beide Immatrikulationsbescheinigungen beifügen)
  • Schwerbehinderung mit Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr (Schwerbehindertenausweis und Beiblatt zur Beförderung beifügen)
  • im Studium vorgeschriebener Auslandsaufenthalt (Auslands-Praxissemester) (Immatrikulation der ausländischen Uni/Hochschule beifügen)
  • Exmatrikulation (Exmatrikulationsbescheinigung beifügen)
  • Rücknahme der Immatrikulation (Schreiben/Mail des Immatrikulationsbüros über Rücknahme der Immatrikulation beifügen)
  • freiwilliger Aufenthalt über mehr als 90 zusammenhängende Tage während des Semesters (ab 01.09. bzw. 01.03.) außerhalb des Geltungsbereichs des Deuschlandtickets,
      • für ein freiwilliges Praktikum im Ausland (Praktikumsvertrag beifügen),
      • freiwilligen Auslandsaufenthalt zu Studienzwecken (Bescheinigung zum Aufenthalt beifügen) oder
      • Erstellung der Abschlussarbeit im Ausland (Bestätigung der Ostfalia beifügen)

Den Antrag gilt es unter Einhaltung von Fristen (1 Monat nach Vorlesungsbeginn Wintersemester: bis 21.10.); die Nachweise sind bis spätestens zum Ende der Einreichungsfrist (31.10.) des Antrages bei der AStA-Geschäftsstelle abzugeben. Liegen die Nachweise bis zu diesen Fristen nicht vor, wird der Antrag nicht bearbeitet.

Bei Fragen zur Erstattung des Deutschland-Tickets steht euch die AStA-Geschäftsstelle unter
asta-geschaeftsstelle@ostfalia.de zur Verfügung.

Benötigte Dokumente