Beantragung Rückerstattung des Beitrages für das Deutschlandsemester-Ticket

Unter bestimmten Bedingungen kann das

  • Deutschlandsemester-Ticket

mit Antrag auf Rückerstattung inkl. Nachweisen erstattet werden.

Gründe können wie folgt lauten:

  • bereits genehmigtes Urlaubssemester (Bescheinigung der Ostfalia beifügen)
  • Doppelimmatrikulation (Bescheinigung beifügen)
  • Schwerbehinderung mit Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr (Schwerbehindertenausweis beifügen)
  • im Studium vorgeschriebene/s Praxisphase/Praxissemester (Pflicht-Praxiszeit) (Bescheinigung der Ostfalia beifügen)
  • im Studium vorgeschriebener Auslandsaufenthalt (Bescheinigung der Ostfalia beifügen)
  • freiwilliger Aufenthalt über mehr als 120 zusammenhängende Tage während des Semesters (ab 01.09. bzw. 01.03.) außerhalb des Geltungsbereichs des Deuschlandtickets, z.B. für ein freiwilliges Praktikum im Ausland (Praktikumsvertrag beifügen), einen freiwilligen Auslandsaufenthalt (Bescheinigung zum Aufenthalt beifügen) oder zur Erstellung der Abschlussarbeit (Bestätigung der Ostfalia)

Den Antrag gilt es unter Einhaltung von Fristen (Wintersemester: bis 31.10., Sommersemester: bis 30.04.); die Nachweise sind bis spätestens zum Ende der Einreichungsfrist des Antrages bei der AStA-Geschäftsstelle abzugeben.

Bei Fragen zur Erstattung des Deutschland-Tckets steht euch die AStA-Geschäftsstelle unter
asta-geschaeftsstelle@ostfalia.de zur Verfügung.

Benötigte Dokumente