Unter bestimmten Bedingungen kann das
- Deutschlandsemester-Ticket
mit Antrag auf Rückerstattung inkl. Nachweisen erstattet werden.
Gründe können wie folgt lauten:
- bereits genehmigtes Urlaubssemester (Bescheinigung der Ostfalia beifügen)
- Doppelimmatrikulation (Bescheinigung beifügen)
- Schwerbehinderung mit Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr (Schwerbehindertenausweis beifügen)
- im Studium vorgeschriebener Auslandsaufenthalt (Auslands-Praxissemester) (Bescheinigung der Ostfalia beifügen)
- Examtrikulation bzw. Rücknahme der Immatrikulation (Schreiben des Immatrikulationsbüros)
- freiwilliger Aufenthalt über mehr als 90 zusammenhängende Tage während des Semesters (ab 01.09. bzw. 01.03.) außerhalb des Geltungsbereichs des Deuschlandtickets, z.B. für ein freiwilliges Praktikum im Ausland (Praktikumsvertrag beifügen), einen freiwilligen Auslandsaufenthalt (Bescheinigung zum Aufenthalt beifügen) oder zur Erstellung der Abschlussarbeit (Bestätigung der Ostfalia)
Den Antrag gilt es unter Einhaltung von Fristen (1 Monat nach Vorlesungsbeginn Sommersemester: bis 02.04.,); die Nachweise sind bis spätestens zum Ende der Einreichungsfrist (30.04. bzw. 31.10.) des Antrages bei der AStA-Geschäftsstelle abzugeben. Liegen die Nachweise bis zu diesen Fristen nicht vor, wird der Antrtag nicht bearbeitet.
Bei Fragen zur Erstattung des Deutschland-Tickets steht euch die AStA-Geschäftsstelle unter
asta-geschaeftsstelle@ostfalia.de zur Verfügung.
Benötigte Dokumente