Diese beiden Gremien sind überwiegend durch Lehrbeauftragte besetzt, benötigen aber jeweils mindestens 2 festgewählte studentische Mitglieder sowie deren Vertretung.
Der Fakultätsrat agiert am Standort, während der Senat ein hochschulweites Gremium ist. Im Fakultätsrat werden u.a die Studienkommissionen gewählt, wo Studierende mit den Studiendekanen die Qualität der Lehre verbessern