Unter bestimmten Bedingungen kann das
- Deutschlandsemester-Ticket
mit Antrag auf Rückerstattung inkl. Nachweisen erstattet werden.
Gründe können wie folgt lauten:
- bereits genehmigtes Urlaubssemester (Bescheinigung der Ostfalia über genehmigtes Urlaubssemester beifügen)
- Doppelimmatrikulation (beide Immatrikulationsbescheinigungen beifügen)
- Schwerbehinderung mit Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr (Schwerbehindertenausweis und Beiblatt zur Beförderung beifügen)
- im Studium vorgeschriebener Auslandsaufenthalt (Auslands-Praxissemester) (Immatrikulation der ausländischen Uni/Hochschule beifügen)
- Exmatrikulation (Exmatrikulationsbescheinigung beifügen)
- Rücknahme der Immatrikulation (Schreiben/Mail des Immatrikulationsbüros über Rücknahme der Immatrikulation beifügen)
- freiwilliger Aufenthalt über mehr als 90 zusammenhängende Tage während des Semesters (ab 01.09. bzw. 01.03.) außerhalb des Geltungsbereichs des Deuschlandtickets,
- für ein freiwilliges Praktikum im Ausland (Praktikumsvertrag beifügen),
- freiwilligen Auslandsaufenthalt zu Studienzwecken (Bescheinigung zum Aufenthalt beifügen) oder
- Erstellung der Abschlussarbeit im Ausland (Bestätigung der Ostfalia beifügen)
Den Antrag gilt es unter Einhaltung von Fristen (1 Monat nach Vorlesungsbeginn Wintersemester: bis 21.10.); die Nachweise sind bis spätestens zum Ende der Einreichungsfrist (31.10.) des Antrages bei der AStA-Geschäftsstelle abzugeben. Liegen die Nachweise bis zu diesen Fristen nicht vor, wird der Antrag nicht bearbeitet.
Bei Fragen zur Erstattung des Deutschland-Tickets steht euch die AStA-Geschäftsstelle unter
asta-geschaeftsstelle@ostfalia.de zur Verfügung.
Benötigte Dokumente